Allgemeine Geschäftsbedingungen

S A T Z U N G

des Kampfsport Angermünde e. V.


§ 1 Der Kampfsport Angermünde e. V. mit Sitz in Angermünde verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

§ 3 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft:
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden.
(2) Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod
b) durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand
c) durch Ausschluss aus dem Verein
(4) Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betreffende Mitglied zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
(5) Die Kündigung aus dem Verein ist nur zum jeweiligen Quartalsende möglich. Die Austrittserklärung kann nur schriftlich erfolgen und ist dem Vorstand 4 Wochen vor Ablauf des Quartals zuzugehen. Ein ausgetretenes/ausgeschlossenes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil vom Vereinsvermögen bzw. auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und der Aufnahmegebühr.
(6) Auf schriftlichen Antrag kann eine „ruhende Mitgliedschaft“ für die Dauer von 6 Monaten gewährt werden. Ausnahmeregelungen beschließt der Vorstand.

§ 6 Die Organe des Vorstands sind:
(1) der Vorstand
(2) die Mitgliederversammlung

§ 7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Bei wachsender Mitgliederzahl und sachlichem Bedarf kann der Vorstand erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten.
(2) Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er kann ein anderes Vorstandsmitglied mit der Leitung beauftragen.
(3) Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er verbleibt solange im Amt bis zur Neuwahl.

§ 8 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird durch schriftliche Einladung der Mitglieder einberufen. Die Einberufung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin der Versammlung erfolgen. In der Ladung sind Ort und Tagesordnungspunkte anzugeben.
(2) Die Mitgliederversammlung ist von dem Vorsitzenden oder Stellvertreter mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Es gelten die im Absatz (1) genannten Formalitäten.
(3) Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.
(4) Die Beschlussfassung in der Versammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Dies gilt nicht für einen Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes, die Auflösung des Vereins, die Zweckänderung und die Entlastung des Vorstandes. Hier ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
(5) Alle Beschlüsse des Vereins sind schriftlich abzufassen und beim Protokollführer hinterlegt. Die Mitglieder erhalten auf Verlangen die entsprechenden Ausfertigungen.
(6) Jedes Mitglied kann bis 5 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.

§ 9 Beiträge
(1) Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen.
(2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
(3) Alles Weitere regelt die Beitragsordnung. Die Inhalte der Beitragsordnung werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt und können nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

§ 10 Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Kampfsports.
Als Liquidatoren werden der/die Vorsitzende und ein/e Stellvertreter/in bestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form am 19.10.2013 von der Mitgliederversammlung des Kampfsport Angermünde e.V. beschlossen worden.

Lunow, den 19.10.2013