{"id":380,"date":"2025-02-03T13:38:00","date_gmt":"2025-02-03T13:38:00","guid":{"rendered":"https:\/\/xn--kampfsport-angermnde-5ec.de\/?page_id=380"},"modified":"2025-02-03T13:38:00","modified_gmt":"2025-02-03T13:38:00","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/xn--kampfsport-angermnde-5ec.de\/?page_id=380","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-style-plain is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow is-style-plain--1\">\n<p class=\"has-text-align-center\">S A T Z U N G <\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>des Kampfsport Angerm\u00fcnde e. V.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 1 Der Kampfsport Angerm\u00fcnde e. V. mit Sitz in Angerm\u00fcnde verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Mitgliedschaft:<br>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und jede juristische Person werden.<br>(2) \u00dcber den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.<br>(3) Die Mitgliedschaft endet<br>a) mit dem Tod<br>b) durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung an den Vorstand<br>c) durch Ausschluss aus dem Verein<br>(4) Ein Mitglied, das in erheblichem Ma\u00df gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betreffende Mitglied zu h\u00f6ren. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br>(5) Die K\u00fcndigung aus dem Verein ist nur zum jeweiligen Quartalsende m\u00f6glich. Die Austrittserkl\u00e4rung kann nur schriftlich erfolgen und ist dem Vorstand 4 Wochen vor Ablauf des Quartals zuzugehen. Ein ausgetretenes\/ausgeschlossenes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil vom Vereinsverm\u00f6gen bzw. auf R\u00fcckerstattung der eingezahlten Beitr\u00e4ge und der Aufnahmegeb\u00fchr.<br>(6) Auf schriftlichen Antrag kann eine \u201eruhende Mitgliedschaft\u201c f\u00fcr die Dauer von 6 Monaten gew\u00e4hrt werden. Ausnahmeregelungen beschlie\u00dft der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Die Organe des Vorstands sind:<br>(1) der Vorstand<br>(2) die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Der Vorstand<br>(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Bei wachsender Mitgliederzahl und sachlichem Bedarf kann der Vorstand erweitert werden.<br>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten.<br>(2) Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er kann ein anderes Vorstandsmitglied mit der Leitung beauftragen.<br>(3) Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 5 Jahren gew\u00e4hlt. Er verbleibt solange im Amt bis zur Neuwahl.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung<br>(1) Die Mitgliederversammlung wird durch schriftliche Einladung der Mitglieder einberufen. Die Einberufung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin der Versammlung erfolgen. In der Ladung sind Ort und Tagesordnungspunkte anzugeben.<br>(2) Die Mitgliederversammlung ist von dem Vorsitzenden oder Stellvertreter mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Der Vorstand kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Es gelten die im Absatz (1) genannten Formalit\u00e4ten.<br>(3) Jedem vollj\u00e4hrigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br>(4) Die Beschlussfassung in der Versammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Dies gilt nicht f\u00fcr einen Beschluss \u00fcber den Ausschluss eines Mitgliedes, die Aufl\u00f6sung des Vereins, die Zweck\u00e4nderung und die Entlastung des Vorstandes. Hier ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br>(5) Alle Beschl\u00fcsse des Vereins sind schriftlich abzufassen und beim Protokollf\u00fchrer hinterlegt. Die Mitglieder erhalten auf Verlangen die entsprechenden Ausfertigungen.<br>(6) Jedes Mitglied kann bis 5 Tage vor der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zur Erg\u00e4nzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Beitr\u00e4ge<br>(1) Der Verein erhebt Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Er kann Aufnahmegeb\u00fchren und Umlagen festsetzen.<br>(2) Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.<br>(3) Alles Weitere regelt die Beitragsordnung. Die Inhalte der Beitragsordnung werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt und k\u00f6nnen nur durch die Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins<br>Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung des Kampfsports.<br>Als Liquidatoren werden der\/die Vorsitzende und ein\/e Stellvertreter\/in bestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Inkrafttreten<br>Diese Satzung ist in der vorliegenden Form am 19.10.2013 von der Mitgliederversammlung des Kampfsport Angerm\u00fcnde e.V. beschlossen worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Lunow, den 19.10.2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>S A T Z U N G des Kampfsport Angerm\u00fcnde e. V. \u00a7 1 Der Kampfsport Angerm\u00fcnde e. 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